Förderaktion E-Mobilität für Privatpersonen sowie Gewerbebetriebe
AUTO STAHL berät Sie gerne bei Ihrer Entscheidung zum neuen E- oder Hybridmodell und beantwortet gerne Ihre Fragen zur Förderung. Die tatsächliche Beantragung der Fördermittel und die abschließende Einreichung zur Kostenrückerstattung liegt allerdings in Ihren Händen. Wir haben den Ablauf hier für Sie zusammengefasst:
Schritt 1 – Ihre Registrierung
Private können Ihre Registrierung bis spätestens 31.3.2022 einbringen. Betriebe müssen sich längstens bis 31.12.2021 registrieren. Beides hängt jedoch von den noch zur Verfügung stehenden Budgetmitteln ab – first come, first serve.
Schritt 2 – Antragstellung
Weitere Schritte
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für das Fahrzeug/die Fahrzeuge reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 24 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 24 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.
Tipp: Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge innerhalb der 24-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.
Richtlinien für Leasingveträge
Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasing Verträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung enthalten.
Hinweis: AUTO STAHL berücksichtigt diese Anforderung selbstverständlich ordnungsgemäß bei der Rechnungslegung.
Bei Leasing finanzierten Fahrzeugen ist je nach Fahrzeugkategorie weiters eine Depotzahlung von mindestens 3.600 bzw. 1.500 Euro brutto erforderlich.
Das E-Fahrzeug ist bereits angemeldet
Ihr neues Fahrzeug ist bereits angemeldet und Sie haben bereits alle Unterlagen beisammen? Sie können die Information “Fahrzeugrechnung vorhanden” bei der Registrierung gleich mit “Ja” bestätigen. Ihre Registrierung und Antragstellung ist demnach unmittelbar nacheinander durchführbar und Sie müssen keine Wartezeit bis zur Antragstellung auf Kostenerstattung einplanen.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung auf Kostenrückerstattung
- Die Fahrzeugrechnung
- Das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Die Zulassungsbescheinigung
- Eine Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
Sie wollen mehr erfahren?
Sie wollen noch mehr Details rund ums Thema Elektromobilität erfahren? Kontaktieren Sie dazu unsere Experten aus dem Verkaufs-Team an unseren AUTO STAHL Standorten Wien 20, Wien 21 und Wien 23. Sie kennen alle Details zu den Elektrofahrzeugen der AUTO STAHL Marken Jaguar, Land Rover, Kia, Ford, Honda, Mazda und Volvo. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Das Verkaufsteam von AUTO STAHL
ist gerne für Sie da!
AUTO STAHL Wien 20
Heistergasse 4-6, 1200 Wien
Verkauf Automobile:
Mo. – Fr. 8:30 – 18:00 Uhr
Sa. 8:30 – 12:00 Uhr
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E-Mail: sales@autostahl.com
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